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   BAG, 05.12.1958 - 1 AZR 89/57   

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https://dejure.org/1958,695
BAG, 05.12.1958 - 1 AZR 89/57 (https://dejure.org/1958,695)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1958 - 1 AZR 89/57 (https://dejure.org/1958,695)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1958 - 1 AZR 89/57 (https://dejure.org/1958,695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag - Lohnzuschlag - Lohnausgleichskasse - Tarifliche Regelung - Allgemeinverbindliche Erklärung - Außenseiter - Akt der öffentlichen Fürsorge - Grundgesetzwidrige Enteignung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 106
  • NJW 1959, 595
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Als Rechtsnormen müßten sie so gestaltet sein, daß sie für alle für allgemeinverbindlich erklärt werden und damit für alle normativ wirken könnten (vgl. Bötticher, Die gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, S. 114 ff.; ferner die Nachweise bei A. Hueck, Tarifausschlußklausel und verwandte Klauseln im Tarifvertragsrecht, S. 61; Hueck-Nipperdey, a.a.O., II 1, S. 668 zu Fußnote 32 b; vgl. auch BAG 7, 106 [114] = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Ausgleichskasse [zu Ziffer 2 der Gründe]; BAG 17, 59 [68] = AP Nr. 12 zu § 5 TVG [zu III 4 der Gründe]; vgl. auch Gamillscheg, Die Differenzierung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit, S. 90, der dieses Argument für Löhne und die hauptsächlichen Arbeitsbedingungen anerkennt, aber quantifizieren will und gegen an die Mitgliedschaft anknüpfende Klauseln dann keine Bedenken hat, wenn die dadurch bewirkte Differenzierung nur maßvoll einem Werbe- und Ausgleichseffekt diene; derselbe, BB 1967, 45 [46, 47]; weitergehend als Gamillscheg: Reuss, AcP Bd. 166 [1966], S. 518 [522]; zum Ganzen auch Zöllner, Tarifvertragliche Differenzierungsklauseln, S. 36 ff. mit Nachweisen in Fußnoten 91-94 a).
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

    c) Da die Beklagte nach alledem von der AVE des VTV erfasst ist, kommt es nicht mehr darauf an, ob für die Begründung des Beitragsanspruchs nach § 18 VTV hiervon unabhängig auch die - im Streitfall vorliegende - einseitige Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den VTV ausreichte (verneinend BAG 5. Dezember 1958 - 1 AZR 89/57 - zu 1 der Gründe, BAGE 7, 106, 112; aA ua. Däubler/Hensche TVG 2. Aufl. § 1 Rn. 946; Kempen/Zachert TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 244; Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 842 ff. mwN) .
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 13/03

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung im Allgemeinen (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322) und zur Allgemeinverbindlicherklärung der Normen über Gemeinsame Einrichtungen im Besonderen (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7) sowie der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 5. Dezember 1958 - 1 AZR 89/57 - BAGE 7, 106; BAG 11. Juni 1975 - 4 AZR 395/74 - BAGE 27, 175; 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - AP TVG § 5 Nr. 25 = EzA TVG § 5 Nr. 10) bestehen an der Verfassungsmäßigkeit dieses Rechtsinstituts keine Zweifel.
  • LAG Düsseldorf, 09.12.2015 - 4 BVL 1/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das

    1.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der AVE (BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74, BVerfGE 44, 322; BVerfG 15.07.1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79, BVerfGE 55, 7) sowie der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 05.12.1958 - 1 AZR 89/57, BAGE 7, 106; BAG 11.06.1975 - 4 AZR 395/74, BAGE 27, 175; 28.03.1990 - 4 AZR 536/89, AP TVG § 5 Nr. 25) bestehen an der Verfassungsmäßigkeit dieses Rechtsinstituts keine Zweifel.
  • BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63

    Arbeitsgerichte - Sachliche Zuständigkeit - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten -

    Die durch die Allgemeinverbindlichkeit der Tarife begründete Beitragspflicht der nichtorganisierten Arbeitgeber zu den drei Sozialkassen bedeutet keine Zwangsmitglicdschaft der Außenseiter bei diesen gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, und den nur nach § 5 Abs. 4 TVG tarifgebundenen Beklagten sind Mitgliedsrechte oder Mitgliedspflichtcn weder unmittelbar noch mittelbar aufgezwungen worden (vgl. BAG 7, 106).
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